BVfK - Wochenendticker 15. September 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Automechanika 2018: Tausende Anbieter präsentierten Produkte und Dienstleistungen.

 

Daimler steigt mit 20 % bei Heycar ein.

 

Romoto, die neue kostenlose Autobörse präsentierte sich auf der Automechanika.

 

Telefonmarketing – nicht nur mit Schönheitsfehlern. Ein BVfK-Mitglied berichtet.

 

Mister A.T.Z.  auf der Automechanika: Fit in der digitalen Welt.

 

Wer hat das beste Onlinebusiness? Die Sieger beim Internet Sales Award 2018. 

 

Hyundai-Abmahnungen. BVfK geht auf Hyundai zur Vermeidung ausufernden Streits zu.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Gemeinsam erreichen wir Großes - Eure Ideen bringen uns weiter

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Falscher Rat ist teuer

 

Autoverkäufer ist nicht zur Rechtsberatung des Käufers verpflichtet

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wer den Puls der globalen Autowelt spüren möchte, muss einmal im Jahr nach Frankfurt kommen. Hier finden sich im jährlichen Wechsel mal zur IAA und in diesem Jahr wieder zur Automechanika Tausende (4843) Anbieter aus aller Herren Länder zusammen, um erwartungsvoll ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren, um Käufer zu finden und das Interesse der Öffentlichkeit zu wecken.

Hier, wie auch bei den gut 130.000 Besuchern, spielen Unterschiede von Sprache, Rasse und Religion keine Rolle, denn es zählen nur Leistung und Kompetenz rund um das alle einigende „Auto-Business“.

Frankfurt lässt uns nicht nur den diesmal besonders intensiv schlagenden Puls der Branche spüren, die beiden Messen sind auch Trendsetter und liefern Indikatoren für Zukunftsprognosen.

„Welche Rolle wird das Internet im Kfz-Handel spielen?“ fragte man sich zu Anfang dieses Jahrhunderts, als sich eine ganze Messehalle mit Anbietern von Internet-Plattformen füllte.

Wenn auch Digitales in einem ungeahnten Umfang Einzug ins Auto und das Autobusiness gehalten hat, muss man seit Jahren nach den Messeständen der Autobörsen suchen. In diesem Jahr traf man schließlich wieder einmal auf Volker Zweigler und sein Team von Webmobil24 in der ehrwürdigen Halle 2 mit der Präsentation seiner neuen Plattform Romoto.

Die Börse ist kostenlos und das soll auch anders, als bei Heycar, so bleiben, meint Zweigler, der sich allerdings wünscht, dass die Nutzer seiner Plattform auch seine kostenpflichtigen IT-Dienstleistungen nutzen. Bedingung ist dies jedoch nicht.

Pünktlich zur Messe bestätigte sich ein Gerücht: Daimler steigt mit 20 % bei Heycar ein, womit sich die Befürchtung vergrößert, dass der Freie Handel draußen bleibt. Wir sind gespannt, welche Akzente Stefan Page,der ja, wie berichtet, just von Autoscout zu Heycar gewechselt hat, setzen wird.

Alles in allem tut Bewegung immer gut, Konkurrenz belebt das Geschäft und macht Vertreter eines Unternehmens, deren Mitarbeiter-Zufriedenheit angeblich grösser sein soll, als die seiner Kunden, vielleicht etwas weniger ignorant.

Denn nur Partnerschaften mit Fingerspitzengefühl und auf Augenhöhe sind langfristig gesund und schützen vor Absturz.

Gesund im unternehmerischen Sinne ist Grundlage des Mottos Ihres BVfK:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Romoto, die neue kostenlose Autobörse präsentierte sich auf der Automechanika.

Volker Zweigler (Bild rechts neben Ansgar Klein), seit 18 Jahren mit Autobusiness-IT am Markt, präsentiert dem Handel nun eine kostenlose Alternative zu den bestehenden Fahrzeugbörsen.

Damit die Angebote nicht zu „Digital-Leichen“ werden, plant man in den nächsten Monaten umfassende Werbemaßnahmen, um Romoto auch dem Endverbraucher näher zu bringen. Die Marketingoffensive, zu der auch TV-Spots, Online- und Printmedien, hat den Endverbraucher im Visier.

Zweigler erklärte BVfK-Vorstand Klein beim Besuch des Romoto-Stands auf der Automechanika, wie die komfortable Eingabe der Fahrzeuge über die von WebMobil24 zur Verfügung gestellten etwa 90 Importschnittstellen erfolgt und dass auch die umfangreiche Fahrzeugverwaltung „OfficeCat“ für den Händler kostenfrei bereit steht.

Die Anmeldung für den gewerblichen Nutzer bei Romoto erfolgt ausschließlich über WebMobil24. www.romoto.de

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Telefonmarketing – nicht nur mit Schönheitsfehlern.

Ein BVfK-Mitglied berichtet:

Nachdem ich das Komfortpaket bei M. nach einer 6-monatigen Testphase gekündigt habe und bereits mehrmals um eine schriftliche Bestätigung gebeten hatte, „bettelte“ ich heute telefonisch beim Händlerservice darum.

M.: „Warum möchten Sie denn das Komfortpaket und die vielen Zusatzleistungen nicht mehr?“

Ich: „Weil es, für uns nachweisbar, nichts bringt.

M.: „Oh ja, ich sehe, die Klickraten für Ihre Fahrzeugangebote haben sich seitdem Sie das Komfortpaket nutzen, auch deutlich erhöht“

Ich: „Mag sein, aber leider führte es zu weniger Kontaktaufnahmen. Weder telefonisch, noch per E.-Mail. Wir führen hierüber eine Statistik“

M.: „Hm, wir sorgen ja nur für die Nachfrage, was Sie daraus machen, darauf haben wir leider keinen Einfluss“

Ich: „Sie verstehen mich falsch, das Komfortpaket erzeugt keine erhöhte Nachfrage für uns, und das in der kompletten 6-monatigen Testphase“

M: „Aber Sie haben doch mehr Klicks?!?“

Ich: „An die Klicks können wir leider nichts verkaufen“

Das vollständige Telefonprotokoll finden Sie hier (vorher einloggen): >>> Weiterlesen.

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Mister A.T.Z.  auf der Automechanika: Fit in der digitalen Welt.

Im Foyer Halle 4.1. empfing das Kaufhold-Team treue und neue Kunden um ihnen zu zeigen, wie man Kfz-Werkstätten fit für die digitale Welt machen möchte.

Mister-A.T.Z.-Junior Marius Kaufhold (Bild links) präsentierte in Frankfurt in seiner Eigenschaft als Social-Media- und Google-Experte täglich einen 2,5-stündigen Workshop, um zu zeigen, wie man erfolgreich Neukunden oder neue Mitarbeiter über alle Möglichkeiten des Internets in die Werkstatt bringt. Die Teilnehmer erhielten von der Akademie des Handwerks die Auszeichnung „Digitaler Werkstatt Manager“.

Zu den vielen erfolgreichen Initiativen des Branchenverlages, der auch das Printmagazin „Freie Werkstatt“ herausgibt, zählt unter anderem die jährlich im Januar beim großen Werkstatt- und Branchenforum an Werkstätten mit besonders zufriedenen Kunden verliehene Auszeichnung „WERKSTATT DES VERTRAUENS“. www.misteratz.gmbh

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Wer hat das beste Onlinebusiness? Die Sieger beim Internet Sales Award 2018.

Wieder einmal hatte der "Kfz-Betrieb“ gemeinsam mit den der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK), Mobile.de und TÜV Nord zu dem seit 2004 ausgetragenen Wettbewerb eingeladen, bei dem die Autohäuser mit der besten Onlinestrategie ausgezeichnet wurden. Bewertungskriterien der Jury waren unter anderem die Onlinevertriebs- und -marketingkonzepte, die Social-Media-Ansätze sowie das Lead- und das Bewertungsmanagement. Der bundesweite Wettbewerb richtet sich an Markenhändler und freie Autohäuser.

Der Sieger im Jahr 2018 heißt AVP Autoland (Audi, Volkswagen, Porsche, Seat, Skoda), auf den 2. Platz kam die Torpedo-Gruppe (Mercedes-Benz, Smart, Hyundai, Land Rover), den 3. Platz teilen sich die Autohäuser Renck-Weindel (Fiat, Abarth, Jeep, Hyundai, Kia, Suzuki) und Helmut Metzger (Toyota).

Auch ein „Freier“ schaffte es unter die Top Ten. Der Mehrmarkenhändler Autohaus Renck-Weindel: (www.renck-weindel.de) punktete durch überzeugendes Leadmanagement. „Damit am Ende all die User von Website, Facebook & Co. oder den Fahrzeugbörsen Kunden werden oder bleiben, setzt das Unternehmen seit 2018 auf ein neues CRM-Programm, das dafür sorgen soll, dass schnell und gezielt auf Leads reagiert werden und nichts verloren geht. Man kann einen noch so guten Onlineauftritt haben und noch so gut in den Börsen aufgestellt sein: Wenn am Ende Anfragen nicht schnell beantwortet werden oder gar untergehen, haben wir nichts gekonnt“, sagte Geschäftsführer Oliver Renck gegenüber dem Kfz-Betrieb.

Quelle und ausführlicher Bericht: >>> kfz-betrieb Internet Sales Award 2018

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Hyundai-Abmahnungen. BVfK geht auf Hyundai zur Vermeidung ausufernden Streits zu. 

Partnerschaft auf Augenhöhe scheint auch immer noch nicht das Prinzip des südkoreanischen Herstellers zu sein, der seit mehr als zwei Jahren denjenigen Vertriebszweig übelst attackiert, ohne den er wohl nicht seine europäische Marktstellung erreicht hätte. Da weiter mit Einstweiligen Verfügungen gegen solche Freien Kfz-Händler zu rechnen ist, welche Hyundai-Neuwagen mit der üblichen Herstellergarantie anbieten, hat der BVfK erneut ein Spezialistenteam zur qualifizierten juristischen Auseinandersetzung zusammengestellt.

Betroffene Händler können sich am Hyundai-Solidarfonds beteiligen und davon profitieren. Aus diesem wird unter anderem ein Gutachten über die Zulässigkeit von Garantiebeschränkungen und CPP-Programm in kartell- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, sowie politische und publizistische Aktivitäten, die auch die Abstimmung mit Verbraucherorganisationen umfasst, finanziert. Umfangreiche Informationen zur Situation und den Lösungskonzepten können in der BVfK-Rechtsabteilung angefragt werden. rechtsabteilung@bvfk.de

Weitere Informationen zur Hyundai-Problematik finden Sie hier: >>> Weiterlesen.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Gemeinsam erreichen wir Großes - Eure Ideen bringen uns weiter!

Unsere Ankaufplattform "whobuysmycar.de" ist nun schon ein paar Wochen online und in dieser Zeit hat sich auch bereits Einiges verändert beziehungsweise ist hinzugekommen.

Einige Fahrzeuge konnten dank der WBMC-Seite schon an den Händler gebracht werden. Der B2B Bereich wurde eingerichtet und wird weiter ausgebaut und die Mailverteiler für BVfK-Kollegenangebote sind ebenfalls eingerichtet. Die Agenda für die nächsten Entwicklungsschritte ist voll. Was uns aber am meisten freut, ist die Tatsache, dass in die gesamte Entwicklung immer die Stimmen, Meinungen und Vorschläge unserer Mitglieder eingeflossen sind. 

Auch wenn es noch Vieles gibt, was optimiert oder ergänzt werden kann, der Anfang in die digitale BVfK-Welt ist gemacht. Damit wir, aber vor allem Ihr (Mitglieder), bei der Fülle an Projekten nicht den Überblick verliert, werden wir in kürze ein Ideenportal ins Leben rufen, bei dem jeder interessierte BVfK-Händler mit Affinität zu digitalen Lösungen, seine Ideen einbringen kann oder Ideen von anderen bewerten und diskutieren/optimieren kann. 

In Kürze wird es einw Übersicht über die aktuellen Entwicklungsarbeiten geben und welche Ideen nach Abstimmung der teilnehmenden Händler in die Umsetzung gehen.

Mitreden statt drüber reden! Eine leichte Handhabe, Übersichtlichkeit und eine spürbare Reaktion auf jeden neuen Eintrag sind unsere primären Ziele bei der Entwicklung. 

Bleiben Sie also am Ball und gestalten Sie die digitale Zukunft der BVfK-Händlergemeinschaft selbst mit. Ob Fahrzeugverwaltung, Ankaufplattform oder andere digitale Projekte - gemeinsam erreichen wir Großes.

In den nächsten Tickern gibt es weitere Informationen zum Entwicklungsstand des neuen Ideenportals.

Fragen und Anregungen gerne per E-Mails an: m.manthey@bvfk.de.

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

 
 

Volkswagen-Golf 2.0 TSI DSG 4Motion (255 PS / 188 KW)

EZ: 2011
km-Stand: 50000

Errechneter Preis unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie der Zustandsangaben des Anbieters:

€ 21.592

 
 
 
 

Porsche-911 3.6 MT Turbo (420 PS / 309 KW)

EZ: 2004
km-Stand: 90000

Errechneter Preis unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie der Zustandsangaben des Anbieters:

€ 72.315

 
 
 
 

Audi-A7 3.0 TDI S tronic quattro (245 PS / 180 KW)

EZ: 2012
km-Stand: 120000

Errechneter Preis unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie der Zustandsangaben des Anbieters:

€ 32.100

 
 
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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Falscher Rat ist teuer

 

Autoverkäufer ist nicht zur Rechtsberatung des Käufers verpflichtet (AG Dortmund, Urt. v. 25.06.2018, Az. 425 C 1987/18)

So mancher Autokäufer beansprucht gefühlt bereits ersten rechtlichen Rat, wenn nicht sogar anwaltliche Unterstützung, bevor die eigentlichen Verkaufsverhandlungen überhaupt begonnen haben. Welche Folgen es für den Käufer allerdings haben kann, wenn er sich nicht ausreichend informiert, lässt sich anhand einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund veranschaulichen.

Die Käuferin erwarb im zugrundeliegenden Fall einen gebrauchten Pkw des Typs Fiat 500L Living unter Verkürzung der Sachmängelverjährungsfrist auf ein Jahr. In der Folgezeit traten Unregelmäßigkeiten beim Einlegen der unteren Gänge auf. Bei der Durchführung einer vorgezogenen Inspektion stellte sich nach Auskunft des Verkäufers heraus, dass die Kupplung verschleißbedingte Defekte aufweise. Gewährleistungsansprüche wies dieser jedoch zurück und teilte mit, die Käuferin habe sich selbst um die Behebung der Defekte zu kümmern.

Diese ließ das Fahrzeug daraufhin in einem Kfz-Meisterbetrieb reparieren, der korrigierend feststellte, dass nicht die Kupplung, sondern das Zweimassenschwungrad beschädigt sei. Die hierbei entstandenen Reparaturkosten verlangte die Käuferin vom Händler im Wege des Schadensersatzes ersetzt, da dieser die Nacherfüllung endgültig verweigert und zudem falsche Angaben gemacht habe, wodurch vertragliche Nebenpflichten verletzt worden seien.

Das Gericht wies die Klage zum einen mit der Begründung ab, Gewährleistungsansprüche seien zum Zeitpunkt der Geltendmachung entsprechend der Auffassung des Verkäufers bereits verjährt.

Darüber hinaus liege zwar eine Falschberatung durch den Händler vor, der mitgeteilt habe, die Reparaturarbeiten seien nicht von der Gewährleistungspflicht erfasst, diesen treffe aber trotz hierin zu sehender Verweigerung der Nacherfüllung keine Rechtsberatungspflicht, da er nicht über die notwendige besondere Sachkunde verfüge. Der Kunde dürfe insoweit keine umfassende rechtliche Aufklärung erwarten, weshalb Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten nicht begründet seien.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Bemerkenswert ist zunächst – und das deckt sich insoweit auch mit den Beobachtungen der BVfK-Rechtsabteilung -, dass bislang kaum jemand, so auch nicht das Gericht in vorliegendem Fall, die Rechtsprechung des EuGH bzgl. der Unterscheidung zwischen Verjährungsfrist und Haftungsfrist wahrgenommen zu haben scheint, die in den aktuellen BVfK-Vertragsformularen bereits Berücksichtigung gefunden hat:

Zwar kann die Haftungsfrist nach wie vor auf solche Sachmängel beschränkt werden, die innerhalb eines Jahres auftreten. Nach Auffassung des EuGH darf jedoch die Verjährungsfrist nicht weniger als 2 Jahre betragen, sodass Ansprüche nach Ablauf der Haftungsfrist noch ein weiteres Jahr geltend gemacht werden können. Hätte das Gericht dies berücksichtigt, dürften Sachmängelansprüche noch nicht verjährt gewesen sein.

Darüber hinaus ist die Entscheidung insofern als positiv zu werten, als dass der Verkäufer aufgrund von Falschauskünften rechtlicher Art und somit einer im Raum stehenden Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten in der Regel nicht in Anspruch genommen werden kann, da ihn insoweit keine Beratungspflicht trifft. Weder lässt sich dies aber pauschalisieren, noch handelt es sich um eine höchstrichterliche Entscheidung, sodass die Beurteilung im Einzelfall von diversen Faktoren wie dem Grad des Verschuldens und einem möglicherweise übergeordneten Wissen des Verkäufers abhängen dürfte.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

 

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Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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